AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Randy Club – Werner Möschle, Freiburg im Breisgau

§1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen von Randy Club. Ein Vertrag kommt ausschließlich durch schriftliche Annahme des jeweiligen Vertragsdokuments zustande. Der Veranstaltungstermin ist erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung verbindlich reserviert.

§2 Formation und Besetzung
Randy Club kann in unterschiedlicher Formation (Solo bis Oktett, DJ oder DJ mit Zusatzmusikern) gebucht werden. Die Besetzung erfolgt aus dem Randy Club Künstlerpool. Ein Anspruch auf Mitwirkung bestimmter namentlich genannter Personen besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

§3 Leistungsumfang und Spielzeit
Art, Umfang und Dauer der Leistung ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Vertragsdokument. Die Auftrittszeit wird nach Stunden bemessen; angemessene Pausen gelten als Bestandteil der Spielzeit. Die künstlerische Gestaltung liegt im Ermessen von Randy Club. Ein Anspruch auf einzelne Musikwünsche besteht nicht. Verspätungen oder Ablaufänderungen, die nicht von Randy Club zu vertreten sind, gehen nicht zulasten von Randy Club. Mit Ablauf der vereinbarten Spielzeit gilt die Leistung als vollständig erbracht.

Spielzeitverlängerung
Eine Verlängerung der vereinbarten Spielzeit erfolgt ausschließlich nach ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers oder einer bevollmächtigten Person. Jede angefangene Verlängerungseinheit gilt als volle Berechnungseinheit und wird entsprechend der im jeweiligen Vertragsdokument vereinbarten Verlängerungssätze gesondert berechnet. Die Abrechnung erfolgt im Anschluss an die Veranstaltung.

§4 Zahlungsbedingungen
30 % Anzahlung bei Vertragsschluss. Restzahlung spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Maßgeblich ist der Zahlungseingang. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist Randy Club berechtigt, die Leistung zu verweigern; der Vergütungsanspruch bleibt bestehen. Zusatzleistungen werden gesondert berechnet. Es gelten die gesetzlichen Mehrwertsteuersätze zum Leistungszeitpunkt.

§5 Rücktritt und Terminverschiebung
Rücktritt bedarf der Schriftform. Ausfallhonorare: bis 90 Tage 30 %, 89–30 Tage 50 %, 29–7 Tage 80 %, ab 6 Tage 100 %. Terminverschiebung gilt als Rücktritt, sofern kein Ersatztermin schriftlich vereinbart wird. Bei Verlegung ins Folgejahr gelten die Preise des Veranstaltungsjahres. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens gestattet.

§6 Veranstaltungsbedingungen
Der Auftraggeber stellt auf eigene Kosten Stromversorgung, sichere und witterungsgeschützte Spielfläche, Zugang und Genehmigungen sicher. GEMA-Gebühren trägt der Auftraggeber. Parkmöglichkeiten sind unentgeltlich bereitzustellen; anfallende Parkkosten übernimmt der Auftraggeber. Ein abschließbarer Backstage- und Lagerraum ist bereitzustellen. Während der Anwesenheit ist eine angemessene Verpflegung einschließlich warmer Mahlzeit und üblicher Getränke unentgeltlich bereitzustellen. Ist die Durchführung aus Gründen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers nicht möglich oder wird sie abgebrochen, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen.

§7 Haftung und Gefahrtragung
Der Auftraggeber haftet für schuldhaft verursachte Schäden oder Diebstahl an Technik und Instrumenten. Randy Club haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.

§8 Ausfall und höhere Gewalt
Bei Krankheit oder höherer Gewalt wird ein gleichwertiger Ersatz gestellt. Ist dies nicht möglich, werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Höhere Gewalt entbindet beide Parteien von ihren Leistungspflichten.

§9 Bild-, Ton- und Videoaufnahmen
Aufzeichnungen durch Dritte bedürfen schriftlicher Zustimmung. Randy Club darf eigene Aufnahmen zu Referenz- und Marketingzwecken verwenden, sofern keine berechtigten Interessen Dritter verletzt werden.

§10 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Ist der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Gerichtsstand Freiburg im Breisgau. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.