AGB

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen von Randy Club

Die Leistungen, Angebote und Vertragsabschlüsse von Randy Club erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten mit Abschluss der jeweiligen Auftragsbestätigung als angenommen.

§1. Randy Club kann in unterschiedlicher Formation gebucht werden: Solo, Duo, Trio, Quartett, Quintett, Sextett, DJ.
Die Besetzung setzt sich dabei jeweils zusammen aus eingespielten Musikern und DJs des Randy Club Pools und wird
für die jeweilige Buchung von Randy Club zusammengestellt; einen Anspruch auf Mitwirkung eines bestimmten
Musikers oder DJs hat der Kunde grundsätzlich nicht, Abweichendes bedarf einer ausdrücklichen vorherigen

Vereinbarung in Schrift- oder Textform. Der Vertrag kommt mit Werner Möschle – Randy Club – Richard-Kuenzer-
Straße 4b, 79102 Freiburg i. Br. zustande.

§2. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung der genannten Gage an Randy Club binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto. Maßgeblich ist der Tag der
Gutschrift auf dem Konto. Es gelten die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils aktuellen Mehrwertsteuersätze.

§3. Für den Auftritt von Randy Club wird jeweils eine nach Stunden bemessene Auftrittszeit vereinbart. Angemessene
Pausen sind in der vereinbarten Auftrittszeit enthalten und gelten als Spielzeit. Randy Club verpflichtet sich, auf der
in dem jeweiligen Auftrittsvertrag genannten Veranstaltung pünktlich zur festgelegten Zeit ein musikalisches
Programm zur Durchführung zu bringen. Randy Club ist in der gesamten Ausgestaltung und künstlerischen Darbietung seines Programms frei und nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden. Randy Club wird sich bemühen, den Ansprüchen des Auftraggebers und des anwesenden Publikums zu entsprechen. Ein Anspruch darauf, jeden einzelnen Musikwunsch zu erfüllen besteht nicht. Verspätungen, Wartezeiten und Ablaufänderungen, die von
Randy Club nicht verschuldet wurden, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Mit Beendigung des Auftrittes hat Randy
Club seine Leistung erfüllt.

§4. Die von Randy Club benötigte Ton- und Lichttechnik wird von Randy Club selbst gestellt; die hierfür anfallenden Kosten für Aufbau sind in der vereinbarten Gage bereits enthalten. Dieser Punkt entfällt, falls im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung andere Angaben gemacht werden.

§5. Für den Einsatz von Randy’s Jukebox (iPad mit Jukebox-App) ist zwingend WLAN bzw. LTE-Netz am Standort der Jukebox erforderlich. Störungen oder Abbruch der Internetverbindung liegen nicht im Verantwortungsbereich von
Randy Club. Um die musikalische Fortführung der Feier bei technischen Problemen zu gewährleisten, stellt Randy
Club zusätzlich einen iPod mit einer Offline-Party-Playliste bereit.

§6. Am Tag der Veranstaltung muss der Auftraggeber oder ein Vertreter zum Aufbaubeginn anwesend sein. Es ist zu
gewährleisten, dass die Bühne zum ungehinderten Aufbau frei ist. Der Weg vom PKW bis zur Bühne muss frei begehbar sein. Je nach Besetzung sorgt der Auftraggeber für hinreichende, kostenlose Parkmöglichkeiten in
unmittelbarer Nähe zum Auftrittsort.

§7. Getränke und Speisen stehen Randy Club und dessen Techniker zum Auftritt sowie beim Auf- und Abbau frei zur
Verfügung. Der Auftraggeber hat außerdem für einen angemessenen Sitzplatz für alle Bandmitglieder über den
gesamten Zeitraum der Anwesenheit der Band Sorge zu tragen.

§8. Sofern für eine Veranstaltung Abgaben an Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA) zu zahlen sind, werden diese von dem Auftraggeber getragen. Der Auftraggeber stellt Randy Club von solchen Ansprüchen frei. Der Auftraggeber versichert außerdem, dass dem Auftritt keine bau- oder feuerpolizeilichen Auflagen entgegenstehen. Etwa
erforderliche Genehmigungen hat der Auftraggeber auf seine Kosten einzuholen.

§9. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Randy Club darf deren Darbietung nicht auf mechanische oder elektronische Bild oder Tonträger aufgenommen/ aufgezeichnet werden. Etwaige Erträge aus sämtlichen möglichen
Verwertungsrechten stehen ausschließlich Randy Club zu. Randy Club erhält von dem Auftraggeber hiermit die
Genehmigung, Foto-, Video- und Tonaufnahmen von der Veranstaltung für eigene Werbezwecke zu erstellen.

§10. Während der Verweildauer der technischen Anlagen und der Instrumente am Veranstaltungsort ist der Auftraggeber für eine sichere Aufbewahrung verantwortlich. Der Auftraggeber haftet für alle von ihm schuldhaft verursachten
Personenschäden, Sachschäden und Diebstähle von Beginn des Aufbaus bis zum Abschluss des Abbaus. Schäden, die von Randy Club verursacht wurden, sind innerhalb von drei Tagen nach Ende der Veranstaltung schriftlich gegenüber Randy Club anzuzeigen. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber Randy Club sind auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt. Der Ersatz des Schadens ist auf die Höhe des jeweiligen vereinbarten
Honorars beschränkt.

§11. Führt höhere Gewalt zum Ausfall der Veranstaltung, werden beide Vertragspartner von ihrer Leistungspflicht befreit. Als höhere Gewalt gelten z.B. Streiks im Transportwesen, kriegerische Ereignisse, Naturkatastrophen u. ä. Wird der Auftritt von Randy Club aus von dem Auftraggeber zu vertretenden Gründen abgesagt, bleibt der Auftraggeber gemäß folgender Staffelung zur Zahlung der vereinbarten Gage verpflichtet:

50% bei Absage bis 30 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn
70% bei Absage bis 20 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn
100% bei Absage ab dem 10. Tag vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn.

Etwaige Gagen, die Randy Club im Rahmen eines Alternativauftritts für einen dritten Auftraggeber vereinnahmt, wird Randy
Club hierauf anrechnen. Ist Randy Club aus wichtigem Grund (z.B. Unfall, Krankheit) nicht in der Lage, den Auftritt
durchzuführen, ist der Auftraggeber unverzüglich hierüber in Kenntnis zu setzen. Randy Club stellt in einem solchen Fall einen
gleichwertigen Ersatz.

§11. Kommt es zu Vorfällen, die eine Durch-/ Fortführung der Veranstaltung für Randy Club unzumutbar machen (z. B.
nachhaltige Störungen durch Gäste, technische Störungen), ist Randy Club zum Abbruch der Veranstaltung berechtigt, behält jedoch den vollen Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Gage und Übernahme der sonstigen
Kosten.

§12. Beide Vertragspartner vereinbaren Stillschweigen über die getroffenen Vereinbarungen und die Höhe der Gage.